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AGB

Unsere Regeln für deine Sicherheit!

Regeln als AGB und Nutzungsbedingungen

1. Teilnahmebedingung

Jeder Teilnehmer muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Betreten des Abenteuerparks 860 durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen vorbehaltslos einverstanden ist. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen und mit den minderjährigen Teilnehmern durchsprechen. Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgelesen, verstanden, akzeptiert und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben. Die Mindestgröße beträgt bei den Parcours Spaß und Fitness 120 cm, bei dem Abenteuerparcour 140 cm. Der Risikoparcours ist ab einer Größe von 160 cm begehbar. Kinder unter 12 Jahren müssen die Parcours in Begleitung eines Erwachsenen klettern, wobei jeder Erwachsene maximal drei Kinder begleiten darf. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schulklassen. Jugendliche von 12-17 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zum eigenständigen Klettern. Die Benutzung ist für Personen ausgeschlossen, die an einer Krankheit, psychischen oder physischen Beeinträchtigungen leiden, die beim Begehen des Abenteuerparks 860 eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderen Personen darstellen könnten. Personen, die alkoholisiert sind oder unter Epilepsie leiden, unter dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, ist die Teilnahme untersagt. Schwangeren, Bandscheibengeschädigten sowie frisch Operierten wird von einem Besuch des Abenteuerparks 860 abgeraten.

2. Sicherheit

Jeder Teilnehmer muss an der gesamten theoretischen und praktischen Sicherheitseinweisung vor Begehen der Parcours teilnehmen. Nach der Einweisung sind Sie selbst für die Sicherung verantwortlich und durchlaufen die Anlage eigenverantwortlich. Die Benutzung des Abenteuerparkes 860 auf dem Rabenberg ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Eine genaue Beachtung der Sicherheitshinweise ist notwendig. Die Begehung des Abenteuerparks 860 kann bei Nichtbeachtung dieser Sicherheitsregel die Gefahr eines tödlichen Absturzes beinhalten. Teilnehmer die sich nach der Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, die vorgeschriebenen sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen sich umgehend mit dem Einweisungstrainer in Verbindung setzen und auf die Teilnahme am Abenteuerpark 860 verzichten. Die Nutzung beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt nach der Sicherheitseinweisung. Alle Nutzer haben sich strikt an die Anweisungen der Mitarbeiter zu halten und diese zu befolgen. Sollten trotz Ermahnung die Anweisungen nicht eingehalten werden, sind die Mitarbeiter berechtigt den Nutzer sofort der Anlage zu verweisen. Ein Rückforderungsanspruch für die verbleibende Zeit besteht gegenüber dem Betreiber in diesem Falle nicht. Zu keinem Zeitpunkt darf ein Teilnehmer auf der Anlage ungesichert sein. Die Anwendung der Stahlseilrolle muss exakt nach den Anweisungen des Sicherheitspersonals/Veranstalters/Betreuers erfolgen. Im Zweifelsfall ist ein Trainer/Betreuer herbeizurufen. Die Seilbahnfahrten dürfen erst durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich keine Personen oder Gegenstände im Ankunftsbereich befinden. Der Aufstieg, jede Übung zwischen den Baumpodesten und die Seilbahnfahrten dürfen immer nur von einer Person begangen werden. Auf dem Podest dürfen sich jeweils maximal 3 Personen, gleichzeitig aufhalten. Um unnötige Staus zu vermeiden, sollten langsamere Teilnehmer an den Plattformen das Überholen ermöglichen. Es dürfen beim Begehen des Abenteuerparks 860 keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen, z.B. durch Herunterfallen von Gegenständen (Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Handys, Kameras, etc.). Lange Haare sind in geeigneter Weise kurz zu binden, um ein Verklemmen an den Elementen, Seilen, Übungen und an den Karabinern zu verhindern. Die Parcours sind mit geeigneter Sport/Freizeitkleidung und geschlossenem Schuhwerk zu betreten. Im Park dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Die abgegrenzten Zonen dürfen nicht betreten werden. Hunde müssen an der Leine bleiben. Ein Aufenthalt mit Hunden unterhalb der Parcours Elemente ist verboten. Auf dem gesamten Gelände herrscht Rauch- und Alkoholverbot! Teilnehmer die eine Sicherheitsausrüstung tragen, haben sich von offenem Feuer oder Glut fern zu halten, für sie gilt ein generelles Rauchverbot.

3. Sicherheitsausrüstung

Die Parcours dürfen ausschließlich mit der Ausrüstung (Gurt, Handschuhe und Selbstsicherung) betreten werden, die vom Abenteuerpark 860 verliehen werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar, darf während der Begehung des Abenteuerparks 860 nicht abgelegt werden und muss auf dem Gelände bleiben. Die Ausrüstung muss drei Stunden nach Aushändigung zurückgegeben werden, ansonsten ist für jede weitere angefangene Stunde ein Aufpreis von 5,- € nachzuzahlen. Bei zwischenzeitlichen Toilettengängen muss die Sicherheitsausrüstung noch einmal von einem Mitarbeiter kotrolliert werden!

4. Rücktrittsbedingungen, Wetter und Höhere Gewalt

Der Abenteuerpark 860 ist bei jeder Wetterlage geöffnet, solange die Sicherheit gewährleistet ist. Die Entscheidung darüber trifft der Betreiber des Abenteuerparks 860. Möglicherweise auftretende Wartezeiten nach Beginn der Nutzung (z.B. Plattform besetzt, Übung besetzt etc.) sind unbeachtlich und führen zu keiner Minderung des Nutzungsentgeldes. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Betrieb oder einzelne Parcours aus sicherheitstechnischen oder Wartungsgründen einzustellen. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sich bei zweifelhafter Witterung per Telefon oder Internet über die Öffnungszeiten zu informieren. Einer Haftung aufgrund der witterungsbedingt kurzfristig geänderten Öffnungszeiten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet ein Teilnehmer den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises. Nutzt der Teilnehmer einen fix gebuchten Termin ohne hinreichenden Grund (Schlechtwetter, Krankheit) nicht, so kann er einen Ersatzteilnehmer stellen. Falls dies nicht möglich ist, fallen 80% der Buchungspauschale an.

5. Haftungsausschluss

Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr! Unfälle, Sachschaden oder Verletzungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Das Begehen der Podeste und der Kletterelemente außerhalb der Öffnungszeiten ist verboten! Bei Unfällen, Sachschäden und Verletzungen aller Art trägt der Betreiber keine Haftung. Für Personenschäden haftet der Abenteuerpark 860 im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der mit der Leistung der Veranstaltung oder Führung beauftragten Personen. Der Abenteuerpark 860 haftet weder für Schäden an Dritten, die durch Besucher des Abenteuerparks 860 verursacht wurden, noch für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der allgemeinen Nutzungsbedingungen und Sicherheitshinweise oder falsche Angaben verursacht werden. Bei Verletzung durch Schraubenverbindungen, Seile, Karabiner, Rollenkarabiner, Holzsplitter, Teile der Übungen Äste, Wurzeln, unwegsames Gelände usw., sowie bei Diebstahl z.B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung. Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der allgemeinen Nutzungsbedingungen und Sicherheitshinweise, falsche Angaben oder bei panischen Anfällen eines oder mehreren Teilnehmer verursacht werden. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Abenteuerparks 860. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Für parkende Fahrzeuge wird keinerlei Haftung übernommen.

6. Salvatorische Klausel

Salvatorische Klausel: Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

Stand Januar 2022